Die »verdrängte Vergangenheit« aufarbeiten – zu Weltwoche vs. Strehle

Ja, früher war alles so schön einfach, so klar. Man konnte rauchen wie ein Schlot, weil es die Medizin noch nicht besser wusste. Die Erde war eine Scheibe, weil kein Seemann jemals an ihren Tellerrand gefahren war. Die einen konnten Kapitalismus richtig gut finden, weil es noch keine Finanzkrise gab. Die anderen träumten absolut entschieden vom Kommunismus, weil man die Morde des Stalinismus als antikommunistische Propaganda abtun konnte und weil er ja überhaupt noch im Regal mit den Systemangeboten auslag.

Eva Berendsens lesenswerter Essay aus der FAZ vom 13. Februar weist auf einen Aspekt hin, der auch in der von der Weltwoche inszenierten Polemik gegen den Chefredaktor des Tages-Anzeigers, Res Strehle, von Belang ist. Roger Köppel, das Pendant Strehles bei der Weltwoche, formuliert das wie folgt:

In der schweizerischen Öffentlichkeit wäre es heute undenkbar, einen ­früheren Nationalsozialisten als Chefredaktor einer grossen meinungsbildenden Zeitung anzustellen. […] Ganz anders ist es, wenn heutige Journalisten oder Politiker in früheren Jahren für den internationalen ­Sozialismus und seine mörderischen Ikonen trommelten. Obschon sich die Schreckens­ideologien in nichts nachstehen, hat es sich ­irgendwie eingebürgert, dass man die linke Militanz als weniger schlimm empfindet als ihr rechtes Pendant.

Und in einem Interview führt er aus:

Die verdrängte Vergangenheit vieler Linker ist ein interessantes und wichtiges Thema. Es ist doch zeitgeschichtlich hoch interessant und relevant, den Linksextremismus in der Schweiz zu untersuchen. Diese Abgründe sind kaum ausgeleuchtet, vermutlich deshalb, weil prominente Journalisten wie Res Strehle mittendrin waren.

Weltwoche: »In einem Abschnitt, der sich vorgeblich mit Antisemitismus in der Schweizer Wirtschaft befasst, greifen die israelfeindlichen Autoren selber in den Giftschrank: «Prominente Juden im Dienste des Grosskapitals», schreiben Strehle/Kistler, «verbergen ihre Herkunft, um die Exportinteressen ihrer Firma nicht zu gefährden.» Gemünzt war der Vorwurf explizit auf den Schweizer Atomkraftbefürworter und «Energiepapst » Michael Kohn. «Juden im Dienste des Grosskapitals»? Was immer sich Strehle dabei gedacht haben mag: Solche Formulierungen rufen einen klassischen Topos sowohl des rechten wie des linken Antisemitismus auf […]«

Originalseite Strehles in der WoZ. Kommentar in der Weltwoche dazu: »In einem Abschnitt, der sich vorgeblich mit Antisemitismus in der Schweizer Wirtschaft befasst, greifen die israelfeindlichen Autoren selber in den Giftschrank: «Prominente Juden im Dienste des Grosskapitals», schreiben Strehle/Kistler, «verbergen ihre Herkunft, um die Exportinteressen ihrer Firma nicht zu gefährden.» Gemünzt war der Vorwurf explizit auf den Schweizer Atomkraftbefürworter und «Energiepapst » Michael Kohn. «Juden im Dienste des Grosskapitals»? Was immer sich Strehle dabei gedacht haben mag: Solche Formulierungen rufen einen klassischen Topos sowohl des rechten wie des linken Antisemitismus auf […]«

Abgesehen von der journalistischen Unsorgfältigkeit bzw. Unredlichkeit in der Berichterstattung der Weltwoche (bewusstes Weglassen von Kontext, elliptisches Zitieren, falsche Identifizierung einer Person, Suggestion falscher Tatsachen), der persönlichen Zuspitzung der Geschichte (wenn es um »zeitgeschichtlich[e]« Fragen geht, dann betreffen die Fragen wohl nicht hauptsächlich Res Strehle) und der gemeinsamen Vergangenheit Köppels und Strehles (Köppel hat Strehle beim »Magazin« zu seinem Stellvertreter ernannt), sind die von Köppel genannten Argumente durchaus interessant, ob sie nun Fassade sind oder nicht:

  1. Gibt es zweierlei Maßstäbe im Umgang mit rechtem oder linkem Extremismus oder ist das ein Topos des rechtskonservativen Diskurs? 
  2. Wann müssen sich Menschen von ihren früheren Standpunkten distanzieren? Können sie das überhaupt?
  3. Wo endet das Recht auf Widerstand gegen einen ungerechten Staat und wo beginnt »Terrorismus«? Wenn mit Claudio Zanetti ein Vertreter der rechtskonservativen Ideologie die Möglichkeit des bewaffneten Widerstands legitimiert, ist das eine philosophische Aussage. Ging Strehles Haltung darüber hinaus?
  4. Gibt es denn die politische oder ideologische Unschuld noch? Kann man sich als Freundin des Kapitalismus davon distanzieren, dass Menschen ausgebeutet werden und ihre Lebensgrundlage verlieren, weil andere mehr Kaufkraft haben? Oder als Sozialist in die Utopie retten, dass alle politisch umgesetzten Formen von Sozialismus Menschen unfrei gemacht haben und mit großem Leiden verbunden waren? – Ist nicht, wer eine Haltung einnimmt, auch automatisch mit den negativen Auswüchsen dieser Haltung verbunden?

Letztlich geht es aber wohl nur um das »Freund/Feind-Schema«, das in solchen Debatten immer wieder aufflackert. Klaus Kusanowsky schreibt dazu:

Diese Antisemitismus-Debatten stellen praktisch ein gesunkenes Kulturgut dar, das in dieser Freund/Feind-Unterscheidung besteht. Früher wurde dieses Freund/Feind-Schema für eine sehr gefährliche Angelegenheit genutzt, nämlich für Kriege und Massenmord. Seitdem in Deutschland keiner mehr so einfach Kriege führen und Massenmorde begehen kann und will, stellt sich die Frage, was mit dieser Unterscheidung noch anzufangen wäre. Eine Möglichkeit besteht darin, sie zu nostalgischen Zwecken zu benutzen, um eine Erinnerung an ihrer ehemaligen Gefährlichkeit wachzuhalten, was allerdings nur unter sehr ungefährlichen Bedingungen möglich ist. Speziell auf diese Antisemitismus-Debatten bezogen heißt das, dass sie nicht nur ganz ungefährlich sind, sondern auch, dass das Freund/Feind-Schema nur noch sehr ungefähr funktioniert.

Anstand: Ein überholtes Konzept

Gestern führte ich eine Twitter-Diskussion, in deren Verlauf mir vorgeworfen worden ist, ich halte Anstand für ein ein überholtes Konzept, weil ich Folgendes getwittert habe (den Vorwurf hat Andreas Gossweiler mittlerweile gelöscht):

Der Kontext, in dem ich mich so geäußert habe, war das Editorial der letzten Weltwoche. Dort warf Roger Köppel Markus Schär vor, die liberale Ideologie verraten zu haben:

Kürzlich erklärte mir der Mitarbeiter eines liberalen Schweizer Think-Tanks, wa­rum er gegen längere Ladenöffnungszeiten sei: Er wohne in der Nähe eines Restaurants, es ­herrsche täglich Lärm bis zehn Uhr abends, ­irgendwann müsse genug sein.

Schär antwortete darauf mit einem offenen Brief, den er via Twitter verbreitete:

Wie Freiheit und Verantwortung oder eigene und fremde Freiheit miteinander verschränkt sind, halte ich für interessante, aber kaum mit einfachen Festlegungen lösbare Probleme. Dass die eigene Freiheit dort aufhöre, wo die fremde beginne, ist so simpel wie nichtssagend – weil ja genau unklar ist, wo denn dieses Aufhören und Beginnen anzusetzen wären.

Und in diesem Zusammenhang ging es dann um Anstand. Den Vorwurf, ich fände Anstand unwichtig, wies ich intuitiv zurück: Ich mag anständige Menschen. Gerne steige ich zuerst aus dem Zug aus, bevor andere einsteigen, finde eine saubere Toilette vor und werde gefragt, ob der Platz neben mir noch frei sei.

Und dennoch halte ich das Konzept Anstand für obsolet. Das werde ich kurz begründen.

Fragt man Leo, was Anstand auf englisch heißt, werden im Wesentlichen diese Möglichkeiten angeboten:

Zurückübersetzt, könnte man folgende Liste mit Synonymen anfertigen:

  • Schicklichkeit
  • Manieren
  • Integrität
  • Bescheidenheit
  • Korrektheit
  • Sittsamkeit

Wenn man nun Integrität und Bescheidenheit mal weglässt – das erste als ein schwer zu definierendes Konzept, zu dem viel mehr gehört als Anstand; das zweite als eine Tugend, die genau zu fassen ist und alleine nicht ausreicht, um Anstand zu erklären – dann bedeutete Anstand, das zu tun, was sich »schickt«, was »korrekt« ist, der »Sitte« entspricht oder festgelegten »Manieren«: Also einer willkürlichen Norm zu entsprechen.

Der Sinn dieser willkürlichen Norm ist, menschliches Verhalten erwartbar und anschließbar zu machen. Wenn alle nach Lust und Laune in den Bus ein- und aussteigen würden, dann ginge das viel länger und man wüsste nicht, wann man an der Reihe ist. Also gibt es eine – in diesem Fall – vernünftige Regel. Gerade daran zeigt sich, weshalb das Konzept Anstand unnötig ist: Es lässt sich durch Moral, Vernunft, Recht und psychologische Klugheit komplett ersetzen.

Wer in den Zug einsteigt, bevor alle ausgestiegen sind, verlängert den Prozess. Das ist unvernünftig. Wer die Toilette verschmutzt hinterlässt, handelt nicht moralisch. Wer sich hinsetzt, ohne seinen Sitznachbarn darauf aufmerksam zu machen, könnte diesen verärgern, erschrecken oder stören. Das ist unklug.

Meine Großeltern zogen drei Kinder groß und handelten – so mein Eindruck – ihr ganzes Leben nach der Maxime: »Was könnten die anderen Leute denken?« Wer Anstand als Begründung vorgibt, etwas zu tun oder nicht zu tun, folgt genau diesem Denken. Die Person akzeptiert, dass menschliches Verhalten Regeln folgen soll, die nicht durch Vernunft, Moral, Recht oder Klugheit begründet werden können, sondern durch einen traditionell und kulturell gefestigten Kodex, über den es nur implizites Wissen gibt.

Das gilt meiner Meinung nach speziell für die Erziehung: »Das ist unanständig« sollten Eltern vermeiden. Kinder sprechen mit vollem Mund. »Tut das nicht.« – »Warum?« – »Das ist unanständig.«:

  1. »Ich verstehe dich schlecht.«
  2. »Im mag es nicht.«

Ganz ehrlich zu sein und seine Gefühle auszudrücken ist oft wirkungsvoller und ehrlicher, als Anstand zu bemühen.

Wie Rassismus entsteht

Rassismus lässt sich, folgt man der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, wie folgt definieren: »Diskriminierende Praktiken gegen Minderheitengruppen«.

Im Interview mit dem Sonntagsblick benutzt Natalie Rickli heute im Kontext ihrer Äußerungen über in der Schweiz lebende Deutsche eine Argumentation, die sich in rechts-nationalistischen Kreisen in der Schweiz etabliert hat:

Fremdenfeindlichkeit schüren jene, die diese Debatte nicht führen wollen und Journalisten wie Sie, die mir Fremdenfeindlichkeit vorwerfen.

So schreibt zum Beispiel Roger Köppel im Weltwoche-Editorial nach der Ausgabe mit dem Roma-Cover:

Es heisst, die Darstellung solcher Miss­stände sei «rassistisch». Diesen Vorwurf ­weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Rassismus entsteht dort, wo die negativen Begleiterscheinungen von Migration tabuisiert und verschwiegen werden. Es muss gestattet sein, die Abgründe des freien Personenverkehrs in Europa auszuleuchten.

Zunächst sind diese Aussagen natürlich Abwehrstrategien, was völlig offensichtlich ist. Bemerkenswert sind zwei Aspekte:

  1. Die Aussage Ricklis, der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit selbst schüre diese Fremdenfeindlichkeit. Konsequent weitergedacht hieße das, dass dieser Vorwurf möglichst nicht geäußert werden sollte, es also konkreter ein Tabu geben sollte: Das Tabu der Fremdenfeindlichkeit.
  2. Die Unterscheidung zwischen dem »Entstehen« oder dem »Schüren« von Rassismus und Rassismus selbst. Diskriminierend ist es, wenn Rickli davon spricht, sie störe sich nur an der »Masse« der Deutschen, nicht an einzelnen. Konkret heißt das, die Physiotherapeutin oder der Chef von Frau Rickli sind von ihrer Kritik betroffen, weil sie zu dieser Masse beitragen, ohne allerdings selbst etwas getan zu haben, was sich kritisieren ließe. Alleine ihre Zugehörigkeit zur »Masse« der Deutschen wird ihnen zum Vorwurf gemacht. Ebenso titelt Köppels Weltwoche, »Die Roma kommen« und impliziert dadurch, das »Volk« der Roma sei gleichbedeutend mit den kriminellen Roma, um die es im Artikel geht.

Paradoxerweise hat Rickli in einer Hinsicht Recht: »diskriminierende Praktiken gegen Minderheitengruppen« gibt es erst, wenn sie als solche erkennbar sind. Sowohl »Praktiken« als auch »Minderheitengruppen« sind nicht direkt als solche sichtbar, sondern müssen im Gespräch markiert werden. Sobald also die Presse »die Deutschen« zum Thema macht, macht sie Rassismus erst möglich – erst dann sind sie nicht mehr Einzelpersonen, sondern eine Gruppe, die man als solche auch »diskriminierenden Praktiken« aussetzen kann.

Zu fragen wäre, ob Rickli und Köppel auch in einem weiteren Punkt Recht haben: Dass nämlich die Virulenz, mit der dieses Thema plötzlich die Presse beherrscht, einem Mangel an öffentlicher Diskussion darüber geschuldet ist. Gäbe es also weniger Fremdenfeindlichkeit, wenn am Fernsehen oder auf der politischen Bühne immer mal wieder gesagt würde, einige, viele oder alle dieser Fremden täten Dinge, die den Nicht-Fremden nicht gefallen?

Ich denke, hier liegen sie falsch. Einverstanden bin ich damit, dass hohe Arbeitslosigkeit und hohe Kriminalität rassistischen Tendenzen Vorschub leisten können. Aber zunächst einmal gibt es in der Schweiz weder ein Problem mit Arbeitslosigkeit noch eines mit Kriminalität. Zudem haben diese Probleme nichts mit Nationalitäten oder »Volkszugehörigkeit« zu tun, sondern mit den Lebensumständen von Menschen. Und zuletzt gibt es die beschworenen Tabus nicht. Weder Arbeitslosigkeit noch Zuwanderung noch Kriminalität sind in irgend einer Form Tabus. Das zeigt sich alleine daran, dass Köppel wie Rickli offizielle Stellen und Statistiken zitieren.

David Sieber schreibt in einem Kommentar in der Südostschweiz:

Plötzlich nennt man «Aufdecken von Missständen», was nichts anderes als die Bekräftigung von Vorurteilen und Klischees ist. Plötzlich nennt man Tabubruch, was nichts anderes als Rassismus ist.

* * * 

Um diesem Post noch eine etwas weiter gehende Überlegung anzuhängen, verweise ich auf einen Blogpost von Klaus Kusanowsky, der zunächst einen Tweet zitiert:

http://twitter.com/#!/b_thaler/status/196023461062254592

In einem Kommentar erläutert Kusanowsky seine Position, dass ein moralisches Argument (wie z.B. die Rechtfertigungen von Rickli und Köppel) leicht zu formulieren sei und sich die Argumente durchsetzten, welche mehr Aufmerksamkeit absorbieren können. Interessant wären die Argumente, die nicht einmal geäußert werden, weil sie in diesem Wettkampf um Aufmerksamkeit nicht bestehen können – ein Paradox:

Was mich in diesem Zusammenhang immer wieder wundert ist, dass es kaum einem auffällt, wie leicht es geworden ist, einen moralischen Standpunkt zu begründen. Diese Einfachheit könnte auf den Umstand zurück zu führen sein, dass moralische Begründungen, weil sie auch jedem Anfänger, jedem zurückgebliebenen, jedem renitenten, ja sogar kriminellen Menschen zugestanden werden, ein unglaubliches Dickicht an Überzeugungen erzeugen, was dazu führt, dass jedem, der sich darin etwas mehr Mühe geben wollte, der etwas gründlicher und besonnener nach Maßgabe dessen, was ehedem unter Sophrosyne verstanden wurde, nachdenken möchte, keinerlei besondere Aufmerksamkeit mehr gegeben wird. Und zwar deshalb, weil alle Aufmerksamkeit von schnelleren, affektiveren und weniger besonnenen Begründungen schon absorbiert ist. Das Wettrennen um einen besonderen, aufmerksamkeitsgenerierenden moralischen Standpunkt kann von niemandem gewonnen werden, der sich der Geschwindigkeit dieses Wettrennens entzieht. Was nicht zufällig dazu führt, dass man häufig den Eindruck hat, dass, je primitiver und idiotischer eine Moral begründet wird, es dann umso einfacher wird, eine anderslautende, aber genauso primitive Moral zu begründen. Der tweet von @b_thaler macht darauf aufmerksam, dass man, wenn man noch nach einer ernstzunehmenden Moral Ausschau halten will, man möglicherweise eher erfolgreich ist, wenn man den einen oder anderen Beobachter beim Schweigen erwischt; eine Überlegung, die zwar selten ist, aber intelligent. Aber, und das wäre mein Einwand gegen seinen Einwand: wie könnte ich lernen, wollte ich mich um einen solchen ausgesuchten und differenzten Begründungsstandpunkt bemühen, mich beim Schweigen beobachten zu lassen? Wer bemerkt mich, wenn ich durch Schweigen versuche, bemerkbar zu machen, dass diese chaotische Virulenz zu gar nichts führt?

Zur Meinungsäußerungsfreiheit im Fall Berg vs. Köppel

In meinem gestrigen Post über Sealand habe ich den Rechtsprofessor James Grimmelmann zitiert, der in seiner lesenswerten Abhandlung über Sealand herausstreicht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in den USA und in Europa einen anderen Stellenwert habe. Er schreibt in Bezug auf »hate speech«, also Meinungen, die andere Menschen verletzen oder aufhetzen könnten.

[T]he diversity of local values, which at one time seemed likely to reduce Internet speech to only the inoffensive mush that would pass muster in every country, has arguably had the opposite effect. The United States hasn’t adopted European restrictions on hate speech; most European countries haven’t adopted U.S. restrictions on online gambling. The hate speech pours forth from U.S. servers; the gambling from European ones.

Der Stellenwert des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist in Europa umstritten. Wie in Bezug auf sexistische Werbung schon festgehalten, denke ich, Staaten, Gesetzgeber und Gerichte sollten in der Einschränkung dieses Rechts äußerst zurückhaltend sein. Dafür gibt es meines Erachtens drei gute Gründe:

  1. Es ist nie selbstverständlich oder klar, was ein Text bedeutet oder wie er gemeint ist. Elementare Strategien beim Verfassen von Texten verunmöglichen eine einheitliche, transparente rechtliche Regelung.
  2. Wenn gewisse »Meinungen«, also bestimmte Aussagen, verboten werden, dann muss jemand festlegen, was gesagt werden darf und was nicht, was richtig ist und was nicht. Diese Festlegung ist eine moralische und führt zu einer Wertediktatur, deren Problematik man am leichtesten erkennt, wenn man annimmt, politisch anders Gesinnte würden die Regeln machen.
  3. Die Digitalisierung der Information verhindert, dass Meinungen gelöscht oder verhindert werden können. Das zeigt z.B. der Rosenkrieg zwischen Shawne Fielding und Thomas Borer, wo der Blog von Fielding per Gerichtsbeschluss nur gelöscht werden kann, nachdem sie etwas geschrieben hat – das dann aber bereits mehrfach kopiert und verbreitet worden ist, effektiv gar nicht mehr gelöscht werden kann. Es entsteht durch das Internet eine Art globalen »Streisand Effekt«, den Martin Steiger in seinem Blog schön erklärt.

Das zeigt sich gerade im Fall von Roger Köppel und Sibylle Berg (vgl. auch die Position auf dem Blog Ars Libertatis). Ausgangspunkt ist dieser Tweet von Sibylle Berg:

http://twitter.com/#!/SibylleBerg/status/188148660071186433

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, reagierte Köppel darauf wie folgt:

Köppel schreibt der „lieben Sibylle“, sie habe sich damit strafbar gemacht, dass sie die Weltwoche als „neuen Stürmer“ bezeichnet habe. Sie habe zu unterlassen, seine Zeitschrift in „irgendeinen Zusammenhang mit dieser antisemitischen, ehemaligen Wochenzeitung zu bringen“. Er werde, so Köppel weiter, ihre „groteske Äußerung“ als einmalige Entgleisung betrachten – wenn sie beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichne.

Bergs Vergleich ist nun allgemein bekannt. Man kann sich fragen, was der Sinn von Köppels Vorgehen sein könnte: Sicher kann es nicht darum gehen, diesen Tweet rückgängig machen zu können, weil er nun mehr Leuten bekannt ist als je zuvor. Zudem kann man sich fragen, wie sinnvoll es sein kann, jemandem zu verbieten, die Weltwoche in »irgendeinen Zusammenhang« mit Der Stürmer zu bringen. Ein Zusammenhang ist ja schon, wie Köppel selber schreibt, dass es sich um Wochenzeitungen handelt.

Man ist versucht, Köppels Äußerungen im letzten Weltwoche-Editorial auf seinen Konflikt mit Frau Berg zu beziehen. Dort schreibt er:

Wie weit darf eine Zeitung unerfreuliche, mit Tabus behaftete Realitäten abbilden? Wieweit ist es erlaubt, politisch unkorrekte oder politisch unerwünschte Missstände aufzu­decken? Es ist eine Tatsache, dass die Roma-Kriminalität in der Schweiz auf einem hohen Niveau weiter stark zunimmt. Es ist zudem ­eine Tatsache, dass für die kriminellen Akti­vitäten gezielt Roma-Kinder missbraucht ­werden. […] Man kommt diesen Problemen nicht durch Klagen und Maulkörbe gegen Journalisten bei.

Nun ist es auch eine Tatsache, dass die Weltwoche das Titelbild nicht im Sinne seines Fotographen verwendet hat und ein Bild verwendet, das sich nicht als Symbolbild eignet, weil es mit den beschriebenen Vorgängen nichts zu tun hat – weder handelt es sich um ein Roma-Kind, das in der Schweiz kriminell ist, noch hat die Kriminalität von Roma in der Schweiz etwas mit Waffen zu tun.

Die Frage ist nun: Warum sollte Sibylle Berg nicht das Recht haben, mit ihren Mitteln auf diesen Missstand aufmerksam zu machen? Warum will Herr Köppel ihr einen Maulkorb verpassen? (Wie er das schon in Bezug auf das Projekt »Welschwoche« getan hat…)

Man kann im Editorial weiterlesen. Dort geht es um den Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland und dort gleicht Köppels Argumentation einer Rassenlehre: »Schweizer« seien »von Geburt an« so, Deutsche anders. Köppel schreibt:

Die deutsche Gründlichkeit läuft logisch auf politische Intoleranz hinaus. Der Gründliche duldet keinen Widerspruch, weil es keinen Widerspruch geben kann, wenn eine Sache ergründet worden ist. Hat der Gründliche den letzten Grund einmal erreicht, kann nur einer vollständig recht und können nicht mehrere teilweise recht haben. Der Gründliche geht ­davon aus, dass alle Menschen, hätten sie die Dinge so durchschaut wie er, nach den gleichen Vorstellungen leben würden. Andere ­Lebensweisen irritieren ihn, weil sie ihm als Ausdruck schlechter Moral oder mangelnder Intelligenz erscheinen. Kompromisse kommen vor, aber eigentlich streben die Gründlichen die Schönheit vollkommener Konzepte und absoluter Begriffe an (Gerechtigkeit, ­Moral, Gemeinschaft, Solidarität).

[…] Die Schweizer sind sorg­fältig, aber nicht gründlich. Es fehlt ihnen die ­Fähigkeit zur dogmatischen Intoleranz, zur moralischen Absolutsetzung des eigenen Standpunkts. Die Schweizer sind Skeptiker, Pragmatiker und deshalb Weltmeister des Entgegenkommens. Politisch sind sie auf Kompromiss programmiert, und eine ihrer grössten Schwächen besteht darin, dass sie auf die gleiche Nachgiebigkeit hoffen, die sie ­selber in Konflikten so freigebig offerieren.

Die Frage ist nun wohl: Ist Köppel in den eigenen Augen ein Deutscher oder eher ein Schweizer?

In Bezug auf Frau Berg stellt sich diese Frage nicht. In ihrer vorletzten Kolumne auf Spiegel Online entwirft sie eine der Köppels kaum nachstehende Charakterisierung der Deutschen, die klar macht, wie sie sich selbst sieht:

Vielmehr steht zu befürchten, dass, wenn es etwas wie einen deutschen Charakter gibt, der dem Glücksempfinden ein wenig abträglich ist. Vermutlich sitzt die preußische Erziehung in ihrer Rigorosität dem Menschen noch in den Genen. Immer der Beste in allem sein zu wollen, hat seine Narben hinterlassen. Die Menschen verlassen sich mehr auf Obrigkeiten als auf sich selbst. Was dem Basispunkt der Autonomie und der Selbstachtung widerspricht. Selten wird, zum besseren emotionalen Verständnis, ein abhängig Angestellter die gleiche Zufriedenheit empfinden wie ein selbstbestimmter Selbständiger. Obwohl das scheinbare Unsicherheiten und mehr Arbeitszeit mit sich bringt.

Update 18. April 2012:

Roger Köppel schreibt Frau Berg einen offenen Brief (pdf) – in dem er wiederum die Tatsache herausstreicht, dass Berg als Deutsche moralisch anders ticke als das in der Schweiz üblich sei…

Souveräner Umgang mit Kritik – und noch was zur Weltwoche

Meiner Meinung nach ist folgende Strategie im Umgang mit Kritik erfolgreich und souverän:

  1. Unsachliche und rein polemische Kritik ignorieren – und zwar konsequent.
  2. Alle anderen Arten von Kritik zur Kenntnis nehmen, auch wenn sie unzutreffend, nur bedingt sachlich und teilweise polemisch ist.
  3. Nachfragen, wie die Kritik genau gemeint ist. In einen Dialog treten, wie das Moritz Leuenberger in einer interessanten Rede empfohlen hat.
  4. Die Kritik würdigen und bekannt geben, welche Aspekte man bedeutsam findet.
  5. Konkrete Massnahmen vorschlagen, um kritisierte Probleme zu lösen.
Man signalisiert, dass man sicher und kompetent genug ist, um sich Kritik auszusetzen. Zudem ist man willig, eigene Haltungen und Handlungen zu überdenken und zu überprüfen. Die Möglichkeit, Fragen zu stellen (3.), erlaubt einem auch, widersprüchliche oder unzutreffende Kritik als solche zu entlarven.

Zwei Dinge müssen unter allen Umständen vermieden werden:

  • Zu sagen, die KritikerInnen hätten nicht Recht.
  • Zu sagen, die eigenen Fehler seien nicht so schlimm, weil auch andere sie machten.

Damit versetzt man sich in eine Abwehrhaltung. In einem früheren Post habe ich geschrieben: »Wer Kritik reflexartig abweist, bestätigt sie implizit immer.«

* * * 

Ausriss aus der Weltwoche vom 26. Januar 2012

Vor diesem Hintergrund möchte ich die Strategie der Weltwoche im Fall Hildebrand kurz kommentieren. Mittlerweile finde ich die Publikation der Dokumente und die damit verbundenen, übertriebenen und falschen Aussagen in der Ausgabe vom 12. Januar nicht mehr besonders problematisch. Es wurden journalistische Standards verletzt und Fehler gemacht: Allerdings hätten wohl alle Wochenpublikationen der Schweiz diese Geschichte in ähnlicher Form gebracht, hätten sie diese Daten, Informationen und diese Quelle gehabt.

Problematisch finde ich die Verbohrtheit, mit der die Verantwortlichen damit ringen, ihre Fehler zuzugeben und sich der Kritik zu stellen. Auch hier bin ich mir nicht sicher, ob andere Zeitungen und Zeitschriften das besser könnten – eine gewisse Immunität gegen Kritik scheint unter Journalistinnen und Journalisten zu den Gepflogenheiten zu gehören. Aber in der Weltwoche wird diese Sturheit noch mit dem übertriebenen Herausstreichen der eigenen Leistungen und dem Wiederholen zumindest problematischer Aussagen garniert.

Hier einige Beispiele:

Urs Paul Engeler auf persoenlich.com:

Sie spielen auf die Hildebrand-Affäre an. Verschiedene Seiten werfen Ihnen vor, Sie hätten unjournalistisch gearbeitet, weil Sie Ihre Information nicht von einer zweiten Person verifizieren liessen. Werden Sie beim Referat darauf eingehen?

– Vielleicht frage ich in einem Nebensatz, wie viele Zweitquellen die andern Medien konsultiert haben, als sie kritiklos das lügenhafte Communiqué von Bundesrat und Bankrat vom 23. Dezember 2011 abdruckten. Oder aus wie vielen Quellen die (vom Gesamtmedienverbund wiederholte) Falschmeldung der „NZZ am Sonntag“ geschöpft wurde, Frau Hildebrand habe die umstrittene Transaktion auf ihrem eigenen Konto durchgeführt. Wahrscheinlicher aber ist, dass ich schlicht darauf hinweise, dass meine Darstellung der Hildebrandschen Devisengeschäfte richtig war, zweitens einen Transparenz-Schub ungeahnten Ausmasses bewirkt und dringend nötige personelle Folgen ausgelöst hat.

Alex Baur in der Weltwoche vom 26. Januar zur Kritik des Informanten R.T.:

Auch das wäre ein interessantes Thema für den Presserat: Dürfen Journalisten den Sarasin­-Informatiker R[…]. T. , der zu seinem eigenen Schutz in einer psychiatrischen Klinik interniert wurde, mit Interviews be­drängen? Wie sind die Aussagen eines psy­ chisch angeschlagenen Mannes zu werten, der um seine Existenz kämpft? Sind sie journalistisch überhaupt verwertbar? Wie weit dürfen Medien in eine Strafuntersu­chung eingreifen? Man würde zumindest eine gewisse Zurückhaltung erwarten.

Und noch ein Beispiel aus dem Text von Roger Köppel, ebenfalls aus der Weltwoche vom 26. Januar:

Die nach dem Weltwoche­-Artikel veröffentlich­ten E­-Mails belegten schliesslich, dass Hilde­brand sehr wohl im Bild gewesen war und auch die fragliche Transaktion über seinen Bankbe­rater und die Frau höchstpersönlich angeord­net hatte. Die Recherchen waren richtig.

Dazu ein kurzer Kommentar: Anstatt zuzugeben, die Weltwoche habe Aussagen gemacht, die sie nicht habe belegen können, unternimmt Köppel eine rhetorische Volte, die nicht gelingen kann: Dokumente, welche erst nach der Publikation der Weltwoche veröffentlicht worden sind (und welche die Weltwoche nicht kannten), belegten etwas, was in den Recherchen gar nicht zum Ausdruck kam – und das so nicht einmal stimmt: Es gibt keinen Beleg dafür, Hildebrand habe die »fragliche Transaktion […] höchstpersönlich angeordnet«. Das Wort ist strapaziert: Aber diese Aussage ist eine Lüge.

Ein sehr genauer Kommentar zur Ausrichtung und zum Vorgehen der Weltwoche findet sich in der heutigen Ausgabe der Zeit Schweiz.

Eine Art Antwort der Weltwoche

Roger Köppel schreibt im Editorial der morgigen Weltwoche (19. Januar 2012):

Grundsätzlich sind wir gegen politische Einmischungen in die Zeitungswirtschaft. Aber wir haben keine Bedenken, offenzulegen, was wir seit Amtsantritt wiederholen: Die Weltwoche ist im alleinigen Eigentum des Verlegers und Chefredaktors. Es gibt keine anonymen Geldgeber oder Einflussnehmer, wie die grossen Medienhäuser zu betonen nicht müde werden, um einen erfolgreichen Konkurrenten im Markt anzuschwärzen. Wir sind gerne bereit, die Karten auf den Tisch zu legen. Aber selbstverständlich nur, wenn die Lex Weltwoche für alle Zeitungs- und Medienunternehmen in der Schweiz gilt. Alle Zeitungen und Medien sollen ihre Aktionäre und Teilhaber outen, ihre Finanzierungen bekanntgeben, die Kreditbedingungen und Subventionen sowie, wo vorhanden, alle verbindlichen Abmachungen, die Einfluss haben auf die künftige Eigentümerstruktur. Wir sind überzeugt, dass da sehr aufschlussreiche Informationen ans Licht kämen.

Ich lese diesen Schlussabschnitt als Antwort auf meine erste Frage. Die Antwort hieße dann: Es gibt Karten, die man auf den Tisch legen könnte. Die Tatsache, dass die Weltwoche Roger Köppel gehört, ist nicht die ganze Wahrheit.

Die Forderung, dass die anderen zuerst die Karten auf den Tisch legen müssen, scheint für mich dagegen zu sprechen, dass Köppel (wen er mit »wir« meint, ist mir nicht ganz klar geworden) zur Transparenz »gern bereit« ist.

Er wiederholt damit ein ähnliches Spiel, wie das Helmut-Maria Glogger heute im Blick am Abend spielt: Der Tagi-Chefredaktor Res Strehle dürfe nur dann das Nettogehalt von Roger Köppel publizieren (Maurice Thiriet schreibt, es betrage über 400’000 Franken netto), wenn er gleichzeitig auch sein eigenes Gehalt offen lege. Damit müsste wohl auch Glogger selbst sein Gehalt publizieren – und ich meines:

https://twitter.com/#!/kohlenklau/status/149234633559650304

Es wäre doch ganz einfach: Mal mit gutem Beispiel vorangehen. Legen Sie doch die Karten auf den Tisch, Herr Köppel. Nur so setzen Sie die anderen unter Druck.

* * *

Mittlerweile ist es Donnerstag, deshalb muss ich hinzufügen, dass die heutige Weltwoche eine zweite Antwort enthält, und zwar in der Kolumne von Kurt W. Zimmermann. Zimmermann behandelt das Thema Besitzverhältnisse in den Medien konkret und abstrakt. Interessant in ist dabei, dass er ein anderes Gehalt nennt, als Thiriet im Tagesanzeiger:

Zuerst zum Konkreten. Als Roger Köppel 2006 die Weltwoche kaufte, musste er nach meinen Informationen gegenüber dem Verkäufer Tito Tettamanti eine fünfjährige Sperrfrist eingehen, während deren er nicht an Dritte ver- kaufen durfte. Dafür sicherte Tettamanti die Bankkredite ab, weil keine Bank einem Journalisten einfach so zwölf Millionen leiht. Seit 2007 hat Köppel jährlich zwischen ein und zwei Millionen Franken verdient und die Kredite zu gutem Teil zurückzahlen können. Levrat und Darbellay dürften enttäuscht sein: Das Blatt gehört heute seinem Herausgeber. Wenn er jetzt verkaufen würde, läge sein Profit bei etwa fünfzehn Millionen.

Nun zum Generellen. Hier haben für einmal die Populisten recht. Medien können nicht Transparenz bei Dritten verlangen, sich diesem Gebot aber in eigener Sache verweigern.
Medienhäuser müssen heute schon ihre «namhaften Beteiligungen» öffentlich machen, wobei als «namhaft» mehr als rund zehn Prozent des Aktienkapitals gelten. Dieselbe Regelung erscheint auch gegen innen sinnvoll. Ich würde ein Gesetz unterstützen, wonach Medienhäuser all ihre Aktionäre benennen müssen, die mehr als zehn Prozentihres Kapitals halten. Wünschenswert wäre auch Transparenz über Kredite, Aktienrechte und Bürgschaften. Aber das werden die Branchengrössen wie Tamedia, Ringier und NZZ nicht zulassen.
Medien müssen laut sein. Darum brauchen sie keine stillen Teilhaber.

Fragen an die Weltwoche – eine offene Mail

Am 16. Januar 2011 habe ich eine offene Mail an die Weltwoche abgeschickt. Mir scheint, einem Medienunternehmen Fragen zu stellen ist die sinnvollere Vorgehensweise als ein Gesetz zu entwerfen, um Transparenz herzustellen.

An: redaktion@weltwoche.ch.

Sehr geehrter Herr Köppel,
sehr geehrte Redaktionsmitglieder

Als medien- und politikinteressierter Mensch nimmt es mich schon seit längerem wunder, wie der Kauf der Weltwoche durch Roger Köppel finanziert worden ist. Konrad Weber hat diese Frage untersucht und bilanziert (pdf):

Roger Köppel hat einen Preis gezahlt , der deutlich unter dem Marktpreis lag. Oder er muss Konditionen haben, die unter denen liegen, die der Markt sonst fordern würde. Oder er muss eine Bürgschaft oder andere Garantien haben. (Das allerdings hat Köppel nach entsprechenden Behauptungen Roger Schawinskis scharf zurückgewiesen.) Wie auch immer: Der Markt allein reicht für die Finanzierung nicht.

Ich kann seine Überlegungen nachvollziehen, mir aber kein Urteil bilden. Deshalb bitte ich Sie, diese Frage in einer Ihrer nächsten Ausgaben zu thematisieren. Vielleicht gibt es gute Gründe, warum Sie diesbezüglich keine Transparenz herstellen möchten – und ich verstehe diese Gründe nicht.

Dann hätte ich noch eine weitere Frage, die damit nichts zu tun hat: Sie, Herr Köppel, verteidigen die Wehrpflicht in der Schweiz vehement, obwohl Sie selbst – so viel ich weiß – keinen Militärdienst geleistet haben. Warum nicht? Ganz allgemein würde ich einen autobiographischen Essay von Ihnen sehr gerne lesen – und ich denke, ich bin damit nicht allein.

Ich freue mich auf die Beantwortung meiner beiden Fragen und grüße Sie freundlich, Philippe Wampfler

Noch ein Hinweis (nur für die Leserinnen und Leser des Blogs, habe ich nicht per Mail verschickt): Maurice Thiriets Kommentar zu den Besitzverhältnissen bei der Weltwoche. 

Edit 18. Januar 2012: Hier gibt es einen Follow-Up-Post.

Legalität und Moralität – zur Legitimation der Bankgeheimnisverletzung im Fall Hildebrand

Im Fall Hildebrand wurde alles geschrieben, was man schreiben konnte. Ich will ihn deshalb nicht mehr aufrollen – der Kommentar von David Sieber für die Südostschweiz genügt eigentlich. Nur als Zusammenfassung: Ein noch anonymer IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin hat beim Kaffee mitbekommen, dass Philipp Hildebrand, Präsident der Schweizerischen Nationalbank, für größere Beträge mit Devisen gehandelt hat – in einer Zeit, in der er in seiner Funktion für die Devisenkursentwicklung bedeutende Entscheide fällen musste. Der IT-Berater hat sich die Konten Hildebrands angeschaut, davon Kopien gemacht und diese Kopien zunächst dem Anwalt und SVP-Großrat Hermann Lei, mit seiner Hilfe dann Christoph Blocher weitergeleitet, der damit dann bei BR Calmy-Rey vorstellig wurde. Lei hat die Unterlagen ebenfalls an die Weltwoche weitergeleitet, die sie für Artikel verwendet hat.

Ich möchte nun nur eine Frage in den Blick nehmen, die meiner Meinung nach verallgemeinerbar ist: Der IT-Mitarbeiter, der Anwalt Lei, Nationalrat Blocher (der promovierter Jurist ist) und die Verantwortlichen bei der Weltwoche (Urs Paul Engeler, Philipp Gut, Roger Köppel) waren sich alle bewusst, dass das Anfertigen von Kopien von privaten Kontodaten ein Straftatbestand darstellt, weil es das Bankkundengeheimnis verletzt. Offenbar hat sich der IT-Berater deswegen auch selbst bei der Polizei angezeigt, wie die NZZ schreibt:

Ein Mitarbeiter, der auf verdächtige Muster stösst, muss den von bankeigenen Reglementen vorgezeichneten internen Verfahrensweg befolgen. Es gibt keinerlei übergeordnete Interessen, die eine Weiterleitung vertraulicher Kundendaten nach aussen und damit eine Verletzung des Bankgeheimnisses rechtfertigen würden. Ein Whistleblowing-Gesetz, das Mitarbeiter schützt, die Missstände aufdecken, ist derzeit in der Schweiz nicht in Kraft.

Lei, Blocher, Köppel. Bildquelle: Screenshot Tele Züri, St. Galler Tagblatt, Newsnet

Dieser Gesetzesverstoß wird nun von allen Beteiligten gerechtfertigt:

  • Hermann Lei:
    »Der Informant befand sich aber in grosser Gewissensnot und wandte sich neben mir auch an andere Stellen. Für ihn war klar, dass der oberste Währungshüter die Grundsätze des schweizerischen Bankenwesens verletzt, nämlich Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit. Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Informant jetzt schwere Konsequenzen tragen muss. Viel nötiger wäre jetzt doch eine Untersuchung gegen Herrn Hildebrand.«
  • Christoph Blocher (der erst gehandelt hat, als er nach seiner Vereidigung als NR im Genuss der parlamentarischen Immunität war):
    »Es gibt Dinge im Leben, die man tun muss, auch wenn man dann bestraft wird. Das nennt man Widerstandsrecht.«
  • Roger Köppel:
    »[…] eine Verletzung des von ihm ansonsten todesmutig verteidigten Bankgeheimnis durch den Kontodatendieb ist zwar «strafbar», jedoch entschuldbar, denn das «Motiv aber stimmt».« [zitiert nach Journal 21]

    Es liegt im Sinne des Rechtsstaats, das Recht zu verletzen, wenn schlimmere Verfehlungen unterbunden werden können. Weltwoche, Editorial

Die allgemeine Frage lautet: Unter welchen Umständen ist es gerechtfertigt, gegen das Gesetz zu verstossen?

Köppels alleiniger Verweis auf das »Motiv« der Handlung genügt m.E. nicht: Auch wenn ich jemandem ein Geschenk machen möchte (oder sogar ein Bedürfnis von jemand anderem decken möchte), darf ich – in einem moralischen Sinne – in der Schweiz keinen Diebstahl begehen.

Auf die Auswirkungen der Handlungen hingegen stützt Lei seine Argumentation ab, aber auch Köppel argumentiert an einem anderen Ort so: Wenn der Nutzen einer Handlung genug groß ist, dann darf ich gegen das Gesetz verstossen. Auch diese Rechtfertigung überzeugt nicht. Gesetzesverstöße können in vielen Fällen einen Nutzen haben (z.B. kann es sehr sinnvoll sein, schneller zu fahren, als man darf), werden dadurch aber nicht legitimiert.

Bleibt noch Blochers »Widerstandsrecht«: Damit meint man generell das in der deutschen Verfassung gewährte Recht, in gewissen Fällen Widerstand gegen die Staatsgewalt bzw. Regierung zu leisten:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [gemeint: die demokratische, freiheitliche Ordnung] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Man sieht schnell: Hildebrands Fall war in keiner möglichen Interpretation ein Versuch, die Demokratie oder die freiheitliche Ordnung in der Schweiz abzuschaffen. Zudem ist davon auszugehen, dass allen Beteiligten (der IT-Berater, Lei, Blocher, Köppel) auch Handlungsalternativen offen gestanden hätten. Da gibt es große Widersprüche in Bezug auf die Motive. So sagt Lei beispielsweise: »Wir kamen aber überein, nicht an die Medien zu gelangen, um nicht die Nationalbank und damit die Schweiz zu schädigen«, gesteht im gleichen Interview aber: »Es stimmt, dass ich die «Weltwoche» auf Ungereimtheiten im Fall Hildebrand hingewiesen habe.«

Zurück aber zum allgemeinen Fall: In der Annahme, eine Gesetzesordnung sei menschenrechtskonform und demokratisch legitimiert – gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen ein Gesetz gerechtfertigt ist? Natürlich. Das Gesetz sieht solche Fälle selbst vor (Stichworte Notwehr und Notstand). Darüber hinaus sollten Gesetzesbrüche aber nur unter höchsten Anforderungen möglich sein: Diese Anforderung müssen erstens für die Motive und Absichten der Handelnden gelten, zweitens für die beabsichtigen Auswirkungen ihrer Handlungen und drittens für die Handlungsalternativen.

Kurz gesagt: Meiner Meinung darf gegen das Gesetz verstoßen, wer absolut keine andere Möglichkeit hat, es nur aus gutem Willen tut und damit voraussichtlich viel mehr Gutes bewirkt als Schlechtes.

Die Weltwoche als KMU – eine iApp als Geschäftsmodell

Apps sind – wie die FAZ im »Netzökonom«-Blog darlegt – ein »Übergangsphänomen«: In der Zukunft werden Inhalte nicht in Programmen dargestellt, die nur auf spezifischen Plattformen laufen, sondern im Internet – so dass man von jeder Plattform darauf zugreifen kann.

Gleichwohl steigt die Weltwoche ins App-Business ein und lanciert nach dem Tages-Anzeiger, dem Blick und der NZZ auch eine iPhone-App. Das Spezielle daran: Während der Blick alle Inhalte gegen eine Monatsgebühr zur Verfügung stellt (inklusive pdf-Download), der Tagi eine Gratis-App anbietet und die NZZ zwar nicht die ganze Ausgabe in der App abbildet, aber sehr viel Content in der App abrufbar ist – hält die Weltwoche ihren Paywall auch in der App aufrecht: Obwohl die App stolze 5.50 kostet. Sprich: Für 5.50 kann ich die wenigen schlechten online-Texte lesen und zusehen, wie Köppel seine »Eloquenz«  seinen Nonsense (immer wieder lustig und so »bloggig«, das Durchstreichen von Wörtern, oder?) in Videokommentaren verbreitet. Alle anderen Texte sind nur Abonnenten zugänglich – die also zusätzlich zu ihrem Abo 5.50 zahlen müssen, um ihr Abo auch aufs iPhone auszudehnen.

Nicht, dass irgendjemand die Weltwoche lesen möchte, der sie nicht jetzt schon liest, also handelt es sich auch um kein Problem. Aber die wirtschaftliche Logik ist zumindest fragwürdig. Auf meine Nachfrage schreibt die Weltwoche per Twitter:

Weil wir als KMU uns diesen Kanal nur leisten können, wenn er auch Einnahmen hat, und die iApp ein grosses Kundenbedürfnis ist.

Offenbar hat da jemand einen Auftrag bekommen, das Kundenbedürfnis abzuschätzen und dann gerechnet, wie viel einen Informatiker die iApp kostet, dividiert und voilà: 5.50. (Eine iPad-App wird es nicht geben, weil eben: Kein Kundenbedürfnis oder sich das nicht rechnet. Wie einfach es gewesen wäre, gleich auch ein Angebot in groß, sprich eine universale App zu basteln, kann ich nur vermuten: Sehr einfach.)

Aber die finanziellen Nöte der Weltwoche haben mich dann doch noch etwas zum Schmunzeln gebracht, vor allem weil es in der Beschreibung der App heißt:

Die Weltwoche ist das einzige unabhängige Polit- und Themenmagazin der Schweiz.

So unabhängig, dass sie nicht einmal sagen muss, welcher SVP-Exponent Köppel das Geld gegeben hat, um die Weltwoche ideologisch ganz nach rechts-außen zu rücken.

Update: Um noch etwas Konstruktives anzumerken – so würde ich vorgehen:

  • Die Kosten für die App auf die Abogebühr vom nächsten Jahr daraufschlagen – und eine Gratis-App veröffentlichen (Mehrwert für Abonnenten, viele Downloads von Interessierten).
  • Die App gratis anbieten und einzelne Ausgaben (oder Texte) für Nicht-Abonnenten als In-App-Purchase anbieten und die Sache so finanzieren.

Die Boulevardisierung der Islamophobie

In der Schweiz herrschen ideale Voraussetzungen für islamophobe Hetze: Eine Abstimmung wurde gewonnen, mit der man es den Muslimen einmal so richtig gezeigt hat, und zudem wird ein Schweizer in einem muslimischen Land festgehalten. Jede Art von anti-islamischer Stimmungsmache würde einen fruchtbaren Boden finden, doch allein: So weit man sucht, man findet keine negativen Erscheinungen des Islams. Man beschwört zwar Burkas herauf (»Da, eine Burka!« titelt der Tagi), aber man sieht keine, man rechnet mit Terroranschlägen, nach der Abstimmung sowieso, aber keine Terroristen interessieren sich für die Schweiz, und auch sonst passiert nicht das, womit man beim Islam offenbar ständig rechnen muss: Einführung einer neuen Rechtsordnung, Zwangsverheiratung sämtlicher Frauen, religiöse Diktatur, Tötung aller Ungläubigen und Ähnliches. Passiert einfach nicht. Aber irgendwie wissen doch die sich völlig rational gebenden Islamkritiker, dass da irgendwo eine Art Parallelgesellschaft lauert, dass Zwangsverheiratungen an der Tagesordnung sind und gerade wenn man eben nichts davon mitbekommt, die Gefahr am größten ist.

Was also tun, wenn man die Islamophobie noch etwas anheizen will? Richtig: Ihr ein Gesicht geben, wie das das Boulevard schon seit Urzeiten tut. Man gehe wie folgt vor:

  1. Man suche einen Muslim, der a) etwas durchgeknallt aussieht, b) etwas durchgeknallt ist und c) das Rampenlicht sucht.
  2. Man hieve ihn durch ein islamophobes Hetzblatt (die Weltwoche) ins Rampenlicht, so dass dann staatliche Medien (die Arena) nachziehen und letztlich die Sonntagspresse den Steilpass aufnimmt.
  3. Der Öffentlichkeit ist klar, dass es a) den radikalen Islamismus in der Schweiz gibt, b) Islamist und Muslim Synonyme sind und c) jeder, der an den Koran glaubt, die Menschenrechte mit Füssen tritt und lieber heute als morgen eine Frau steinigt.
  4. Man kann die Story beliebig erweitern und zur Kampagne ausbauen: Eine »Konvertitin« taucht ab und auf, die natürlich einer »Gehirnwäsche« unterzogen worden sein muss (Tagi), weil wer würde schon freiwillig zum Islam konvertieren, zudem lebt sie in »muslimischer Käfighaltung«, wie die Weltwoche weiss.

Dazu kann dann abschließend (das Muster dürfte klar geworden sein: man hat keine relevanten Sachverhalte, also spielt man auf den Mann und die Frau) die Weltwoche zitiert werden, die zu Blancho schreibt:

Wer den Studenten und zweifachen Familienvater ohne Einkommen finanziert, ist unklar.

Was mir daran gefällt, ist, dass ebenso unklar ist, wer den »Journalisten und einfachen Familienvater« Roger Köppel finanziert (und damit auch das Hetzblatt Weltwoche) – und warum das nicht transparent gemacht werden kann, wie hier (NZZ), hier (Tagi) und früher schon (2007) in Blogs (Netzwertig von Ronnie Grob u.a.) nachzulesen war.

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