Meinung und Verantwortung – Zum Fall »Carlos« 

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Andreas Schürer schreibt in der NZZ:

Jetzt ist die Justizdirektion in der Defensive. Während sie einen auf Freitag angekündigten Bericht erarbeiten lässt, werden immer mehr Details über den Umgang mit dem 17-jährigen «Carlos» bekannt, der vor zwei Jahren in Zürich einen Jugendlichen niedergestochen und schwer verletzt hatte. Nicht nachvollziehbar ist, wie umfangreich das monatlich 29 000 Franken teure Programm für «Carlos» ausgestattet wurde und dass er auf Staatskosten von einem vorbestraften Thaibox-Trainer zum Profi ausgebildet werden sollte. Der Justizdirektor Martin Graf (gp.) ist mit dem ersten Ernstfall in seiner Zeit als Regierungsrat konfrontiert. Die Krisenkommunikation kann nur glücken, wenn er die Fehler in dieser Geschichte schonungslos benennt, fallbezogen Konsequenzen zieht und allgemeine Missstände im Umgang mit jugendlichen Gewalttätern ans Licht zerrt. Tut er dies in seiner angekündigten Stellungnahme nicht, fällt die Geschichte auf ihn zurück.

Diese Meinung vertreten viele Menschen: Das Programm ist zu teuer, es verwöhnt einen Straftäter und bildet ihn in einer Kampfsportart aus, wo er doch schon gewalttätig geworden ist.

Bezeichnend an dieser Passage ist die Aussage, es sei »nicht nachvollziehbar«, wie das Programm entstanden sei. Genau so geht es mir: Ich kann es nicht nachvollziehen, weil ich die Geschichte von »Carlos« nicht kenne, die Bemühungen der Behörden und Gerichte, ihn einer Therapie zuzuführen und zu resozialisieren. Ich kenne mich generell im Umgang mit jugendlichen Straftätern nicht aus, bin dafür nicht ausgebildet und kann keine kompetente Meinung vertreten. Ebenso verstehe ich nichts von Kampfsportarten und ihrem therapeutischen Einsatz bei einem jugendlichen Intensivtäter.

Meinungsfreiheit mag ich, staatliche Kontrolle von Meinungen lehne ich ab. Aber Freiheit, das ist schon fast eine Platitüde, bringt Verantwortung mit sich. Wer eine Meinung äußert, hat meiner Meinung nach die Pflicht, sich zu informieren, die Meinung zu begründen.

Nehmen wir ein Beispiel: 29’000 Franken kostet das Programm pro Monat.

  1. Wie viel kosten alternative Programme wie die geschlossene Psychiatrie?
  2. Was wird mit diesen 29’000 Franken genau finanziert?
  3. Kostet das Programm jeden Monat 29’000 Franken oder ist das Spitzenwert?
  4. Werden Kosten abgewälzt auf Verwandte von »Carlos«?

Wer diese Fragen nicht beantworten kann, darf natürlich finden, 29’000 Franken seien zu viel. Aber diese Meinung muss ich nicht ernst nehmen, weil sie mir nichts sagt. Zu viel im Vergleich womit? Mit dem Lohn einer Person, die arbeitet? Mit den Kosten, die »Carlos« verursacht, wenn er nicht therapiert werden kann? Mit anderen Unterbringungsformen?

Und zum Schluss ein Bekenntnis: Ich mag Expertinnen, ich mag Experten. Ich höre ihnen gerne zu, weil sie sich auskennen, weil sie Erfahrung haben und weil sie Alternativen aufzeigen können. Dass Expertinnen und Experten einen schlechten Ruf haben, ist ein Problem, das meiner Meinung nach viele negative Auswirkungen haben kann. Es ist richtig, die Öffentlichkeit transparent über den Strafvollzug, auch bei Jugendlichen zu informieren – aber nicht aufgehängt an Einzelfällen, sondern ein klares, präzises und breit abgestütztes Bild. Aber es ist nicht richtig, die Öffentlichkeit auf solche Prozess Einfluss nehmen zu lassen, wenn das nicht auf einem demokratisch abgestützten Weg passiert.

Leistungsschutzrecht auch in der Schweiz

Die Schweizer Verleger wollen Geld sehen für Medieninhalte, die Google ins Netz stellt. Dass über die Suchmaschine Artikel veröffentlicht werden, für die Google Werbegelder einstreicht, aber nichts bezahlt, ist für sie nicht länger hinnehmbar.

So beginnt ein Artikel in der NZZ, in dem Daniel Hammer, der Generalsekretär des Westschweizer Verlegerverbands Médias Suisses, eine Revision der Urheberrechts fordert. Damit meint er, in der Schweiz müsse es ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger geben. Wie das genau funktioniert, habe ich schon einmal erklärt:

Presseverlage machen – so die Idee des Leistungsschutzrechtes – journalistische Texte einer Öffentlichkeit zugänglich. Deshalb müssen sie für diese Leistung geschützt werden. Schutz hießt konkret: Wer ihre Leistung kommerziell nutzt, muss dafür eine Lizenz erwerben und bezahlen.

Google nutzt die Leistung der Verleger, indem in Suchresultaten Auszüge, so genannte »Snippets« verwendet werden. Google verdient mit Werbung Geld – in der Schweiz rund 500 Millionen. Ein Teil davon müssten die Verleger erhalten, weil, so Hammer, die Werbeeinnahmen der Verleger in den letzten 10 Jahren um 1 Milliarde zurückgegangen seien.

Die wesentlichen Einwände gegen ein Leistungsschutzrecht habe ich auch schon diskutiert. Es sind folgende:

  1. Wer nicht bei Google erscheinen will, erscheint nicht bei Google.
  2. Die Verlage profitieren mehr von Google als Google von den Verlagen.
  3. Google erbringt eine andere Leistung als die Presseverleger.
  4. Die Verlage werden durch das Leistungsschutzrecht nichts einnehmen.
  5. Das Gesetz verhindert den freien Fluss der Information.

Interessant ist vor allem der zweite Punkt:

Die Suchergebnisse von Presseverlagen machen etwas 10% der Google-Suchergebnisse in Deutschland aus. Bei den Presseportalen machen die über Google vermittelten Zugriffe aber 30-60% aller Zugriffe aus. D.h. ohne die Presseportale funktionierte Google weiterhin problemlos – die Presseportale verlören hingegen einen Großteil ihrer von Google vermittelten Zugriffe.

Bei Forderungen, wie sie Hammer vorbringt, frage ich mich immer, ob ihm und den anderen VerlegerInnen diese Fakten bekannt sind und sie einfach Argumente auffahren, um unter Umständen staatliche Zuschüsse zu erhalten – oder ob sie tatsächlich die Illusion haben, durch eine Urheberrechtsveränderung finanziell profitieren zu können.

Finanzierung von Zeitungen und Social Networks: Ein Vorschlag

Am Samstag ist ein Artikel mit Zitaten von mir in der NZZ erschienen. Zunächst war der Artikel nur für zahlende Abonnenten einsehbar, diese können ihn aber mit einem Link für Nicht-Abonnenten freischalten. Einen solchen Link habe ich auf meinem Blog zu Schule und Social Media verwendet und konnte so auf einen Artikel verlinken, für den man eigentlich bezahlen müsste.

Die NZZ arbeitet an einem »metered paywall«, der dann einigen Lesenden verunmöglichen würde, über den Link zum Artikel zu gelangen, ohne ein Abo zu kaufen: Abhängig wäre das von der Anzahl NZZ-Artikel, die sie in diesem Monat schon gelesen haben.

Ich habe die Probleme des »metered paywall« schon einmal diskutiert und möchte hier einen Vorschlag diskutieren: Man zahlt nicht nur für sich, sondern auch für andere.

Wie soll das gehen? Als NZZ-Abonnent erhalte ich beim Verlinken die Möglichkeit anzugeben, wie oft der Link funktionieren soll. Schicke ich ihn per Email an einen Bekannten, der sich für einen Artikel interessiert, wähle ich 1. Will ich ihn per Twitter verbreiten, wähle ich vielleicht 20, bette ich ihn in meinen Blog ein, wähle ich 100. Pro Monat erhalte ich eine bestimmte Anzahl solcher Linkmöglichkeiten, könnte aber mehr dazu kaufen.

So könnte man verhindern, dass eine Liste von Links irgendwo im Internet alle Inhalte freischaltet. Zudem führt man einen Geschenkmechanismus ein, der dazu führt, dass Links als echten Wert angeschaut werden.

»The Invitation«. Alle Rechte bei Bouffants And Broken Hearts.

Ähnlich müsste meines erachtens auch ein kostenpflichtiges Soziales Netzwerk wie App.net oder eine Facebook-Alternative funktionieren. Die andere Finanzierung (über Abonnenten, nicht über Werbung) führt dazu, dass die Nutzer als Kunden im Mittelpunkt stehen und nicht die Werbetreibenden. Gleichzeitig ist die Hürde, einem sochen Netzwerk beizutreten, enorm hoch. Logisch wäre also, dass man die Kostenpflich mit einer Anzahl Einladung koppelt: Wer wechselt, erhält auch 20 Einladungscodes, mit denen man die wichtigsten Kontakte mitnehmen kann – die dann gratis ein exklusives Netzwerk nutzen können und wiederum anderen Menschen animieren könnten, beizutreten.

Unverständlich ist mir, warum Facebook und Twitter nicht schon längst eine oder mehrere Premium-Optionen eingeführt haben, z.B.

  • für Abschalten der Werbung
  • für kompletten Schutz der Privatsphäre
  • für freien Zugang zur API-Schnittstelle mit Drittprogrammen
  • etc.

Damit könnte man von einer Elite mehr Geld einnehmen, als man über die andere Finanzierung erhält – gleichzeitig bleiben diese Menschen da und nutzen eine praktisch funktionsgleiche Plattform weiterhin.

Das Paywall-Problem

Wenn Verlage beispielsweise Inhalte von Tageszeitungen online anbieten, haben sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, damit Geld zu verdienen:

  1. Werbung
  2. Kostenpflicht: Leserinnen und Leser dafür bezahlen lassen.

Beide funktionieren – aber nicht gut genug. Das heißt: Online-Angebote ergänzen heute das Print-Angebot, das immer weniger rentabel wird (oder gar nicht mehr ist), die dafür entstandenen Texte werden online noch einmal verwertet.

Da nun Leserinnen und Leser aufgrund von besseren und mobileren digitalen Lesegeräten die Online-Lektüre als echte Alternative zur gedruckten Zeitung betrachten, gefährdet das Online-Angebot den Verkauf von Printprodukten. Das hat drei gute Gründe:

  1. Artikel erscheinen online häufig früher.
  2. Artikel sind online kostenlos.
  3. Online können Artikel aus beliebig vielen Medien gelesen werden.

Der logische Schluss scheint eine Paywall zu sein: Damit man Artikel online lesen darf, muss man dafür zahlen. Das aktuell favorisierte Modell heißt »metered paywall«. Es wird favorisiert, weil es die New York Times scheinbar erfolgreich einsetzt und es ein Kompromiss zu sein scheint. Es funktioniert nämlich so: Jeder Leser darf eine bestimmte Anzahl Online-Artikel aus der New York Times monatlich gratis lesen (z.B. 20), danach wird er aufgefordert, ein Online-Abo zu lösen. Die Idee ist die: Das Teilen von Artikeln ist immer noch möglich, aber nicht mehr unbeschränkt. Interessierte Leserinnen und Leser haben einen Anreiz, ein Abo zu lösen.

Perimeter Institute, Ontario. (Wikimedia Commons)

Dieses Modell will die NZZ momentan einführen. Das Modell ist meiner Meinung nach aus folgenden Gründen problematisch (vgl. auch diesen Artikel von Guy Tasaka dazu):

  1.  Wo setzt man die Grenze? 
    20 Artikel sind recht viel. Die meisten Menschen stossen per soziales Netzwerk auf Artikel und lesen weniger als 20 Artikel monatlich – sie merken nicht einmal, dass es eine Paywall gibt und haben also auch keinen Anreiz, Geld zu bezahlen.
    Setzt man die Grenze tiefer, dann stossen die meisten Menschen auf den Paywall und empfinden ihn ähnlich wie einen unmetered Paywall: Als Abschreckung und Grund dafür, Artikel nicht mehr zu verlinken oder anzuklicken.
  2. Wie reagieren Menschen auf metered Paywalls?
    Wer auf einen Artikel klickt, den aber aus bestimmten Gründen nicht direkt lesen kann, tut meistens zwei Dinge: Entweder versucht er, die Sperre zu umgehen – oder aber er bricht den Leseversuch ab. Die wenigsten Menschen zücken die Kreditkarte und zahlen.
  3. Technische Probleme
    Ich nutze eine Reihe von Geräten an einer Reihe von Standorten, um Zeitungsartikel zu lesen. Gilt nun die Grenze für jedes Gerät und jeden Standort – oder ist es technisch möglich, mich als User zu identifizieren?
    Kann ich Links aus mobilen Applikationen wie Twitter, Facebook etc. anklicken oder wird das verhindert?
  4. Gratisverwertung
    Es ist für Verlage attraktiv, beliebte Artikel zugänglich zu machen, weil man damit Werbeeinnahmen generieren kann. Die FAZ und die NZZ verzögern heute die Online-Publikation etwas: Die zahlenden Kunden können Artikel früher lesen als die Gratisleser. Gleichwohl besteht die Gefahr, dass zahlende Kunden sich betrogen vorkommen: Weil es möglich ist, über die metered Paywall oder die verzögerte Publikation die Artikel, für die sie bezahlen, kostenlos lesen zu können.

Dieses letzte Problem stellt sich schon heute, wie folgender Tweet zeigt:

Wenn es beispielsweise über Twitter möglich ist, Artikel im großen Stil zugänglich zu machen, wie das der Twitter-Account @KueddeR tut, dann erkennt man, dass die zahlenden Online-Kunden der NZZ und des Tages-Anzeiger nur für Benutzerfreundlichkeit zahlen, nicht aber für Inhalte. Damit kehrt man eigentlich wieder zum traditionellen Geschäftsmodell der Zeitungen zurück: Anzeigen decken die Kosten für Inhalte, Abo- und Verkaufseinnahmen die für Druck und Logistik.

Nur kann man das den Kunden heute schwer schmackhaft machen: Viele Tools erleichtern die Lektüre von Twitter-Links und kaum jemand ist bereit, nur deshalb zu zahlen, weil eine App nett aussieht.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Das Abo-Modell basiert auf der Vorstellung, jemand wolle alle Artikel aus einer bestimmten Zeitung lesen und dafür auch bezahlen. Das funktioniert allenfalls bei den für Qualität bekannten Marken – in der Schweiz also für die NZZ und allenfalls für Publikationen mit einem eingeschränkten Zielpublikum. Man müsste eine Möglichkeit anbieten, dass Leserinnen und Leser für 10 Artikel zahlen könnten – mit einem Klick.

Und es bleibt ein letztes Problem: Texte lassen sich heute nicht mehr »einsperren«. Versucht man es trotzdem, dann werden sie entweder ignoriert oder »befreit«: Jemand kopiert sie raus und publiziert sie auf einer externen Plattform, wo die Werbeeinnahmen an Dritte gehen und der Zugriff problemlos möglich ist.

Die Verwahrungsdebatte und die Fälle H. und W.

Die Diskussion über die Massnahme der Verwahrung nimmt in gewissen Medien und Köpfen hysterische Züge an. Diese Hysterie hat Mathias Ninck 2009 in seinem Artikel im Magazin schon konstatiert, in dem er die Situation des Vergewaltigers Markus W. vorstellte, der heute verdächtigt wird, seit seiner Haftlockerung, wieder eine Frau vergewaltigt zu haben. Ninck schrieb:

Nun gibt es eine Spezialgruppe von Gefangenen (zweihundert in der Schweiz), die Verwahrten. Sie haben ihre Strafe abgesessen und bleiben doch eingesperrt. Vorsorglich. Man sperrt sie ein, weil sie ein Delikt begehen könnten. Der Staat stellt, gestützt auf früheres Verhalten, Mutmassungen an zum künftigen Verhalten eines Menschen und setzt ihn hinter Schloss und Riegel. Das ist natürlich eine Anmassung. Sie darf nur dadurch gerechtfertigt werden, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Derjenige, der einen Menschen präventiv gefangen nimmt, muss also dessen Gefährlichkeit belegen können.

Allerdings ist Gefährlichkeit nichts Messbares, nichts Absolutes, sie hängt fast immer von der Situation ab, in der ein Mensch gerade steckt. Das beste psychiatrische Gutachten ist nicht mehr als eine Annäherung an einen Menschen.
Grob gesagt, ist die Verwahrung eines Menschen also ein rechtsstaatlicher Kantengang. In einer entspannten Gesellschaft wäre dies nicht einmal ein Problem. Man würde, wenn an der Gefährlichkeit eines Verwahrten Zweifel aufkämen, diesen bedingt entlassen; man möchte ihm ja nicht Unrecht tun. Soll er sich bewähren! Man täte dies natürlich im Wissen, dass ab und zu Rückfälle passieren. Eine entspannte Gesellschaft weiss, dass es die absolute Sicherheit nicht gibt. Menschliches Verhalten ist immer unsicher.

Der Haken ist, dass wir heute in einer hysterischen Gesellschaft leben. Seit dem Mordfall in Zollikerberg 1993 durch einen Wiederholungstäter ist der Justizvollzug geprägt von den aufgewühlten Reaktionen, die es damals gab. Die Angst vor öffentlicher Empörung hat zu einem radikalen Umdenken geführt, ein restriktives Regime wurde installiert. In der Folge sind kaum mehr Verwahrte in den offenen Vollzug gekommen, geschweige denn in Freiheit. Es sitzen — das ist der Preis für die Null-Risiko-Strategie — nun auch solche hinter Gitter, die dort nicht hingehören. Ihre Klagen hört kaum mehr jemand. Wer heute im Justizvollzug arbeitet, lebt in einer Wolke, auf der mit grossen Buchstaben die Frage steht: «Wird er es wieder tun?» Es ist, als sähen diese Leute nichts anderes mehr.

Nincks Darstellung ist wenig hinzuzufügen: In den Fällen H. (dem Mörder von Lucie) und W. wird eine lebenslange Verwahrung ohne Möglichkeit einer Entlassung oder Haftlockerung von vielen Menschen als einzige akzeptable Strafe angesehen. Diese Sicht fordert vom Staat zwei Dinge:

  1. Möglichst hohe Sicherheit.
  2. Die Verantwortung für die Taten von rückfälligen Straftätern.

In der NZZ formuliert Daniel Gerny diese Sicht wie folgt:

Was spricht eigentlich dagegen, einen Mann lebenslang und unwiderruflich zu verwahren, der über ein Dutzend Mädchen zu sich lockte und eines von ihnen, Lucie, auf bestialische, kaltblütige Art und mit Vorsatz tötete, wobei in diesem Fall bisher selbst eine vierjährige Therapie nichts brachte? Was, ausser Kuschelei, falschem Mitleid oder einem übertriebenen Menschenrechtsverständnis, spricht hier gegen grösstmögliche Sicherheit?

Er widerspricht in der Folge dieser Sicht mit einem differenzierten Argument. Zurecht, wie ich finde. Zunächst ist anzumerken, dass Sicherheit eine bedeutende Aufgabe des Staates ist. Es sollen große Anstrengungen unternommen werden, damit niemand leiden muss oder getötet wird.

Gernys Argumentation bezieht sich auf das Menschenbild: Gehen wir von der Vorstellung aus, Menschen besässen einen Willen, mit dem sie sich für oder gegen eine Tat entscheiden können und der es ihnen auch möglich macht, für eine Tat verantwortlich gemacht zu werden, dann müssen wir auch annehmen, dass Menschen sich ändern können. Wir haben alle schon Fehler gemacht, die meisten auch mehrfach, und trotzdem denken wir, wir können lernen, diese Fehler zu vermeiden. Genau so könnte man zumindest theoretisch den Tätern W. und H. zugestehen, dass sie lernen können, sich den rechtlichen Vorgaben gemäß zu verhalten.

Gerny zeigt die Gefahr auf, welche die Annahme, Menschen seien von Natur aus dazu bestimmt, anderen Leid zuzufügen, mit sich bringt:

Wozu präventives Strafen führt, das im Interesse der Sicherheit schleichend vom Schuldprinzip abrückt, zeigt eine seit einigen Jahren laufende Strafrechtsdebatte vor dem Hintergrund der aktuellen Hirnforschung: Gemäss einigen Erkenntnissen handelt niemand gänzlich frei – womit auch Strafe keine Reaktion auf eine schuldhafte Entscheidung gegen das Recht durch den Täter sein könnte. Sie wäre, so ein Neurophysiologe, höchstens eine Massnahme aufgrund «der Andersartigkeit seiner Hirnfunktion».
So verständlich die Idee einer lebenslangen, nicht überprüfbaren Verwahrung ist: Sie trägt letztlich den Keim des Totalitären in sich – so wie jeder Versuch, die Sicherheit über alles andere zu stellen.

Ist die Idee der Sicherheit wichtiger als alles andere, dann müssen wir uns vom Gedanken der Freiheit verabschieden. Paradoxerweise halten gerade die Menschen am Gedanken absoluter Freiheit fest, die dem Staat skeptisch gegenüberstehen. Sie empfinden das Agieren des Staates in fast allen Belangen als einschränkend, nur nicht dort, wo Menschen eingesperrt werden.

Kommentar auf blick.ch

Diese Haltung kann man nur entwickeln, wenn man Menschen klar in zwei Gruppen teilt: Die, welche keine Rechte haben sollen und können, und die, welche in den Genuss von Freiheit kommen dürfen. Diese Zweiteilung ist in einigen Fällen auf dem Handeln von Menschen basiert, in anderen aber auch auf ihrer Herkunft (Asyldebatte) oder ihrer Natur (bei Homosexuellen, beispielsweise).

Warum ein Verfassungsgericht die Demokratie nicht schwächt, sondern stärkt

Der Nationalrat hat am 6. Dezember mit 94 zu 86 Stimmen beschlossen, Paragraph 190 der Bundesverfassung zu streichen. Der lautet:

Art. 190 Massgebendes Recht
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Konkret würde diese Streichung bedeuten, dass das Bundesgericht in der Anwendung neuer Gesetze diese Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung prüft und die Anwendbarkeit dieser Norm gegebenenfalls verneinen kann. Ein Gesetz würde dadurch nicht aufgehoben, sondern Teile davon könnten nicht mehr angewendet werden.

Die NZZ macht ein Beispiel:

Nicht anfechtbar wäre damit etwa das Gesetz, das für Frauen und Männer ein unterschiedliches Pensionsalter festlegt. Jedoch könnte ein Mann gerichtlich durchsetzen, im gleichen Alter wie eine Frau pensioniert zu werden.

Nun werden Stimmen auch dem rechts-konservativen Lager laut, wonach eine Verfassungsgerichtsbarkeit ein »Schritt Richtung Abschaffung der direkten Demokratie« sei (NR Luzi Stamm).

Meiner Meinung ist das Gegenteil der Fall. Warum?

  1. Die Bundesverfassung ist genau gleich wie Gesetze demokratisch legitimiert. Sie kann durch eine Volksabstimmung jederzeit geändert werden.
  2. Das Bundesgericht hält sich an die durch demokratische Prozesse legitimierten Gesetze; es steht nicht über den Gesetzen, sondern es wendet sie an.
  3. Steht ein Bundesgesetz mit der Bundesverfassung im Konflikt, so widersprechen sich zwei Willensäußerungen der Stimmberechtigten.
  4. Dieser Widerspruch muss auflösbar sein, sonst droht eine massive Rechtsunsicherheit.
    [Anmerkung: Heute wird dieser Konflikt über zwei Prinzipien gelöst, wie in einem Kommentar angemerkt worden ist. Das spätere Gesetz ist stärker als das frühere und das spezifischere stärker als das allgemeinere – vereinfacht gesagt.]
  5. Die Bundesverfassung schützt – und das sehe ich als ihre wichtigste Aufgabe – Grundrechte. (Warum sich »liberal« nennende Kräfte die Rechte der Individuen nicht schützen wollen, leuchtet mir generell nicht ein.)
  6. Diese Grundrechte sind entscheidend für das Funktionieren der Demokratie: Demokratie bedeutet, dass die Bevölkerung Entscheide auf eine bestimmte Art und Weise trägt – und dass die, die damit nicht einverstanden sind, die Entscheide mittragen. Damit sie das tun, müssen sie eine Motivation erhalten: Die Motivation ist die, dass ihre Grundrechte nicht beschnitten werden können.
  7. Anders gesagt: Könnte man Grundrechte beschneiden, so gibt es ja keinen Grund für die Opfer solcher Beschneidungen, sich an demokratische Spielregeln zu halten.
  8. Zwischen den drei Gewalten gibt es in einer Demokratie immer wieder Machtkämpfe. So zeigen diese Fragen von Andrew Napolitano sehr schön, wie stark die Exekutive in den USA geworden ist. In der Schweiz ist es meiner Meinung nach eher die Legislative, welche nach mehr Macht strebt (z.B. via Bundesratswahlen). Es ist wichtig, dass Gerichte die Gesetzgebenden und die Umsetzenden von Gesetzen kontrollieren – genau so wie Gerichte ihrerseits von Legislative und Exekutive kontrolliert werden.

Letztlich zeigt doch alleine schon die Tatsache, dass eine Volksabstimmung (und die Zustimmung des Ständerates) nötig ist, um §190 außer Kraft zu setzen, wie stark die direkte Demokratie in der Schweiz ist.

Edit 8. Dezember, 12 Uhr: Ich habe den Blogpost angepasst und Hinweise aus den Kommentaren aufgenommen.

Bildquelle Wikimedia, picswiss.ch (Roland Zumbühl)

Bildquelle Wikimedia, picswiss.ch (Roland Zumbühl)

Der doppelte Pukelsheim – oder warum sich eine vernünftige Lösung nicht durchsetzen kann

Hier die Resultate der Wahlen vom Sonntag:

Ich habe die Zahlen vom Bundesamt für Statistik so aufbereitet, dass erkennbar wird, welchen Einfluss das Proporzsystem hat, also die Tatsache, dass in kleinen Kantonen nur wenige Sitze zu vergeben sind und kleine Parteien dort tendenziell benachteiligt sind. Man merkt deutlich, dass die SP, welche an Wähleranteil verloren hat und sogar Sitze gewonnen hat, vom heutigen Verfahren besonders profitiert, während kleine Parteien wie die EVP besonders stark unter dem Verfahren leiden (die Abweichung beträgt doch 100%).

Ein Verfahren wie der doppelte Pukelsheim wäre in dieser Hinsicht gerechter, wie in der Presse immer wieder diskutiert wird (z.B. in der NZZ nach den Wahlen 2007 oder im Landbote im Mai dieses Jahres (pdf)). Die Effekte untersucht vor allem Daniel Bochsler. Bochsler beschreibt auch einen psychologischen Effekt, der heute den Effort kleiner Parteien in kleinen Kantonen beschränke, weil sie ohnehin davon ausgehen können, keinen Sitz erlangen zu können.

Während kleine Parteien traditionell für eine Änderung des Wahlverfahrens sind (Martin Bäumle von der GLP sagte vor den Wahlen: »Der doppelte Pukelsheim ist grundsätzlich das beste System.« – Die GLP hätte damit aber einen Sitz weniger erreicht.), verhindern die mächtigen großen Parteien im Parlament eine Änderung des Systems – zuletzt wurde sie 2009 von Josef Zisyadis von der PdA vorgeschlagen, auch Martin Bäumle hat im Mai angekündigt, die GLP würde sich dafür einsetzen. Während die große Profiteurin, die SP, in der Frage gespalten ist (Andreas Gross ist als Politologe klar für eine Änderung), lehnt die SVP die Änderung ab.

Gegen eine Änderung sprechen vor allem drei Gründe:

  • Erstens ist der doppelte Pukelsheim als Verfahren so kompliziert, dass nur mit einem Computer überhaupt die Resultate berechnet werden könnten; d.h. es geht eine gewisse Transparenz verloren.
  • Zweitens sind rein kantonale Regelungen in der Schweiz etabliert; das neue Verfahren würde das Prinzip aufheben, dass eine Stimme nur in einem Kanton ein Gewicht hat.
  • Drittens kann der doppelte Pukelsheim zu scheinbar paradoxen Resultaten führen, konkret: Eine Partei könnte in einem Kanton weniger Stimmen holen als eine andere, aber mehr Sitze erhalten.
Dennoch wird der doppelte Pukelsheim heute bereits in einigen Kantonen erfolgreich eingesetzt, so auch im Kanton Zürich. Es ist letztlich wohl die fairste Lösung, welche dem Wahlverhalten der Bevölkerung am ehesten gerecht wird. Zeit, dass es eingeführt wird.

Instruktionsverbot und Volkswahl des Bundesrates – zwei Details

In der WoZ erschien heute ein Artikel mit dem Titel »Projekt Machtübernahme«. Darin wird mit zwei Argumenten die Behauptung belegt, die SVP strebe in der Schweiz »die Mehrheit an«:

  • Volkswahl des Bundesrats. Das Kleingedruckte im Initiativtext entlarvt die wahren Absichten der Systemveränderer. Demnach wären BundesratsanwärterInnen, die rund dreissig Prozent Wähleranteil erzielen, im ersten Durchgang gewählt. Das entspricht in etwa dem Wähler­anteil der SVP. Die anderen Parteien hätten im ersten Wahlgang das Nachsehen und wären im zweiten je nach Konstellation auf die Unterstützung der SVP angewiesen.
  • [D]ie vom Volk abgesegnete Bundesverfassung verbietet Instruktionen an Parlamentsmitglieder. Im Artikel 161 Absatz 1 heisst es: «Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.» Die SVP ergänzte allerdings ihre Parteistatuten, damit künftig nur noch der Fraktion genehme SVP-ParlamentarierInnen in den Bundesrat gewählt werden. Nimmt ein der Partei nicht genehmer Kandidat die Wahl an, hat das «automatisch» den Parteiausschluss zur Folge. Und in ihrem Fraktionsreglement bedroht sie jedes Mitglied, das den Interessen der SVP Schweiz oder der Fraktion «in grober Weise» zuwiderhandelt, mit dem Ausschluss.

Dazu zwei Bemerkungen, angeregt durch ein Twittergespräch mit Martin Steiger:

Was verbietet das Instruktionsverbot? 

SR 101 Art. 161 Instruktionsverbot (Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

In der NZZ von heute (noch nicht online) beurteilen die Staatsrechtler Pierre Tschannen (Bern) und Markus Schefer (Bern) das Vorgehen der SVP als staatsrechtlich einwandfrei:

Mitgliedern der Bundesversammlung darf nicht vorgeschrieben werden, wie sie im Parlament zu handeln haben. Darunter fallen allerdings nur rechtlich verbindliche Weisungen […] Auch für Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel ist für die Wahl in den Bundesrat unerheblich, ob dabei die Parteimitgliedschaft auf dem Spiel steht. Den Parteimitgliedern werde nicht vorgeschrieben, was sie zu tun und zu lassen hätten. «Ihnen werden einzig die Konsequenzen klargemacht.»

Wenn ich das als Laie richtig verstehe, besagt das Instruktionsverbot nur, der Staat dürfe auch gesetzlichem Wege (der dann »rechtlich verbindlich« wäre) ParlamentarierInnen nicht vorschreiben, wie sie abstimmen oder wählen müssen. Die Parteien wären aber völlig frei darin, ihre Mitglieder zu instruieren (was die NZZ in Bezug auf die SP und die Grünen 2003 noch kritisierte und als »Flirt mit der Illegalität« bezeichnete) – weil sie dann im rechtlichen Sinne immer noch tun könnten, was sie wollten.

Man halte sich das noch einmal vor Augen:

  1. Die Wahlberechtigten eines Kantons wählen eine Nationalrätin als Vertreterin einer Partei.
  2. Diese Nationalrätin wird als Vertreterin dieser Partei in den Bundesrat gewählt.
  3. Die Nationalrätin wird aus der Partei ausgeschlossen, weil sie die Wahl angenommen hat.

Meiner Meinung nach müsste das Instruktionsverbot jede Art von Weisung an ParlamentarierInnen verbieten – nicht nur »rechtlich verbindliche«; vor allem aber solche, welche »Konsequenzen« haben. Aber ich verstehe, dass es ausgelegt werden kann als ein Verbot von staatlicher Manipulation und Willkür in politischen Prozessen.

Wie würde das Volk den Bundesrat wählen?

http://twitter.com/#!/martinsteiger/status/106661977740414976

Der Initiativtext ist hier abrufbar. Die WoZ verweist auf »Kleingedrucktes« und erwähnt einen Anteil von 30%, welcher zur Wahl reichen würde.

Ich versuche mal einfach zu rechnen:

Erster Wahlgang: 

  • Zur Wahl stehen wohl pro Partei zwei TopkandidatInnen sowie einige weitere mögliche Kandidierenden.
  • Angenommen, der heutige Bundesrat würde kandidieren plus weitere KandidatInnen, dann gäbe es wohl einen leichten Bonus für Bisherige (v.a. Leuthard und die FDP-BR) sowie die klaren Blöcke links 30% – Mitte 35% – rechts 35%.
  • National bekannte PolitikerInnen könnten wohl auch in benachbarten Blöcken bis zu 10% holen.
  • Mein Prognose:
    a) Leuthard würde als einzige über 50% schaffen und wäre im ersten Wahlgang gewählt.
    b) Bisherige und profilierte Rechtsbürgerliche könnten ca. 45% schaffen.
    c) Gemäßigte Linke wie Sommaruga wohl ca. 40%.

Zweiter Wahlgang:

  • Zur Wahl stehen wohl nur noch Kandidierende, die im ersten Wahlgang eine relevante Anzahl Stimmen erhalten haben (oder evtl. sehr prominente Neukandidierende).
  • Es würde sich die Frage nach parteiübergreifender Unterstützung stellen:
    a) die SVP könnte ihnen genehme FDP- und CVP-Leute unterstützen
    b) die Linke könnte ihnen genehme GLP- und CVP-Leute unterstützen.
  • Meine Prognose:
    a) Gewählt wären 2 bisherige FDP-BR, 2 SVP-NR sowie je 1 SP und Mitte VertreterIn.
    b) Aufgrund von Art. 175, Abs. 5 der Initiative müssten zwei der Gewählten aus den französisch- und italienischsprachigen Gebieten kommen. Gut möglich, dass das dann den Ausschlag geben würde – wobei man annehmen kann, dass die großen Parteien und den Top-Kandidierenden schon solche platzieren, die diese Bedingung erfüllen könnten (ohne notwendigerweise aus diesen Regionen stammen zu müssen).

Fazit: Ich denke, die WoZ täuscht sich in der Aussage, die SVP könnte ihre Kandidierenden im ersten Wahlgang wählen lassen. Ihre Befürchtung, die Volkswahl könnte zu einem Rechtsrutsch führen, würde ich aber nicht von der Hand weisen.

Auf Inputs und Korrekturen freue ich mich.  

Die Bedeutung der politischen Mitte

Auch wenn politische Debatten immer stärker als polarisierte Grabenkämpfe inszeniert werden, geht es dabei letztlich nie um Pole. Es mag für Personen wie PolitikerInnen attraktiv erscheinen, sich klar an einem Pol zu positionieren.

Die amerikanische Budget-Debatte lässt aber in einer interessanten Interpretation von Mother Jones erahnen, dass WählerInnen in der Mitte der beiden Pole letztlich den Unterschied ausmachen. David Corn beobachtet, dass Obama stets zu Konzessionen gegenüber den Republikanern bereit ist, so dass ihm von linker Seite ein Verrat seiner eigenen Positionen vorgeworfen werden kann. Wer eine Staffel West Wing gesehen hat, weiß, wie berechnend eine Administration vorgeht und wie genau sie ihre potentiellen WählerInnen im Auge behält. Obama dürfte es darum gehen, diejenigen WählerInnen anzusprechen, die ihn wählen könnten, die aber auch republikanisch wählen könnten. In der Endausmarchung wird die progressive Linke ohnehin stark mobilisiert sein und Obama wählen – er kann nichts gewinnen, wenn er sie anspricht und mit Kampfrhetorik versucht Pluspunkte zu sammeln (und dabei Lösungen verhindert).

In der NZZ äußert sich dazu der amerikanische Journalist Fareed Zakaria:

Die Mitte zu suchen, ist [Obama] quasi angeboren. Aber damit riskiert er, die linke Basis der Demokraten zu verlieren. Und viele Unabhängige sind am politischen Geschehen weniger interessiert, als Anhänger extremerer Positionen. Die Umfragen der letzten Tage machen jedoch deutlich, dass die Wähler insgesamt allen Parteien und Politikern sehr schlechte Noten erteilen. In ihren Augen haben alle Mist gebaut und daher hat Niemand gute Umfragewerte. Die von Obama sind noch am besten. Ich vermute, dass er über die aktuelle Krise hinausschaut und kalkuliert, dass die meisten Amerikaner ihn in seiner Forderung nach einem ausgeglichenen Vorgehen in der Haushaltspolitik unterstützen – also Einsparungen und Steuererhöhungen zustimmen.

Ähnlich präsentiert sich meines Erachtens die Situation in der Schweiz. Nehmen wir drei Beispiele aus der Schweiz:

1. Die FDP.

Mit solchen Slogans spricht man die WählerInnen an, welche das Feinbild EU akzeptieren, gleichzeitig aber einsehen, dass Verhandlungen mit der EU nötig sind. Die FDP grenzt sich zwar von der SVP ab – aber übernimmt auch eine ihrer Positionen. Man spricht – so denke ich – Personen an, die kategorisch gegen einen EU-Beitritt sind, aber die bilateralen Verträge nicht gefährden wollen: Generell also Wählende rechts der FDP. Wer aber kategorisch gegen die EU eingestellt ist, wird wohl die Partei wählen, welche diese Einstellung am besten verkauft: Die SVP. Da gibt es für die FDP wenig zu gewinnen.

2. Die SVP.

Die Plakate, welchen einen Stopp der so genannten »Masseneinwanderung« fordern, benutzen die klassische Bildsprache der SVP. Wer sich vor dunkeln Gestalten mit großen Schuhen bedroht fühlt, wählt längst SVP. Wer sich vormachen lässt, durch einen Einwanderungsstopp könnte man auch nur ein Problem, das die Schweiz hat, nachhaltig lösen, wählt auch längst SVP. Das ist Corporate Identity, aber meiner Meinung nach keine gute Taktik.

3. Die SP.

Das Parteiprogramm vom letzten Herbst – das ich generell für gelungen halte – zielt auf prononciert linke Wählende ab. Mittlerweile hört man die SP vermehrt vom Atomausstieg und den Problemen des Mittelstands reden – meiner Meinung nach eine geschickte taktische Neuorientierung, mit der man (evtl. erst in Zukunft) Neuwählende ansprechen kann.

* * *

Es gibt dabei aber zwei weitere Faktoren zu bedenken:

  1. Man kann nicht nur von anderen Parteien WählerInnen übernehmen, sondern man kann Personen, die nicht wählen, zum Wählen animieren. Die Frage, welche Partei wie stark mobilisieren kann, können statistisch bewanderte PolitologInnen sicherlich besser beantworten.
  2. Jährlich werden junge Menschen volljährig, die eine Position finden müssen. Ein klares Profil kann helfen, solche Wählende für sich zu gewinnen.

Zum Pendeln – oder zur Wahl des Wohnortes und zur Subventionierung von Mobilität

In einem Tages-Anzeiger-Interview spricht Martin Bäumle, Präsident der Grünliberalen, über den Vorschlag, beruflich entstandene Mobilitätskosten zu begrenzen (auf 800 Franken).

Wir haben in der Mobilität heute keine realen Preise. Mit dieser Verzerrung fördern wir die Tendenz, günstigen Wohnraum in der Peripherie zu beziehen und lange Pendelstrecken in Kauf zu nehmen. Bestraft wird der Steuerzahler, der eine teure Stadtwohnung hat und zu Fuss oder mit dem Velo zur Arbeit geht. Jene zu belohnen, die weit reisen zur Arbeit, ist ein Anachronismus in unserem System.

Als ich das Interview gelesen habe, war ich mit Bäumle völlig einverstanden. Mich stört es schon seit längerem, dass Menschen, welche weit vom Arbeitsort entfernt wohnen, dafür vom Staat unterstützt werden.

Nun habe ich heute diesen exzellenten Blogpost der Montagsmailer über die Stadtentwicklung in Zürich gelesen. Kurz: Mit einer Umfahrung ermöglicht der Staat den Anwohnern der Weststrasse ein würdiges Leben – mit dem Resultat, dass die bisherigen Anwohner sich die Wohnungen nicht mehr leisten können und in die Agglomeration ziehen müssen (ihre Arbeitsplätze bleiben aber wohl, wo sie sind).

Mit anderen Worten: Nicht alle Menschen können wählen, wo sie arbeiten wollen oder wo sie wohnen wollen. Dieses Problem betrifft wohl vor allem arme und junge Menschen. Junge profitieren von zusätzlichen Subventionen bei den Billetpreisen.  Die Frage bleibt bestehen, welche Art von Lenkung durch Steuerabzüge für die mit der Berufsausübung verbundene Mobilität beabsichtigt wird.

Gehen wir der Einfachheit halber einmal davon aus, dass eine Person pendelt, um ein Einkommen zu erzielen. Würde der Staat das Pendeln nicht subventionieren, so würde das Einkommen der Person geringer ausfallen. Dieser Effekt ist bei armen Personen heute vernachläßigbar –  sie zahlen so wenig Steuern, dass der Abzug der Mobilitätskosten kaum etwas bringt. Sollten sie durch eine Änderung ein zu geringes Einkommen erzielen, entsteht ein Problem. Für alle anderen Personen bedeutet es, dass der Arbeitsplatz weniger attraktiv wird, weil er mit Pendeln verbunden ist. Das bedeutet direkt, dass ein Wohnortswechsel attraktiver wird, dass sich Arbeitgebende des Problems annehmen müssen (weil ihre Arbeitsplätze weniger attraktiv sind). Mein Fazit wäre also, dass Bäumle Recht hat. Evtl. übersehe ich wichtige Aspekte, aber mir scheint es, als wünschten sich viele Menschen, dass ihr Pendeln möglichst günstig sei – was absolut verständlich ist, aber nicht Aufgabe des Staates.

Ähnlich argumentieren diese drei Artikel:

  1. Blog von Tilman Slembeck, Professor an der HSG.
  2. Matthias Daum in der NZZ. 
  3. Gordana Mijuk und Christine Brand in der NZZaS: Teil 1, Teil 2.