Soll Besitz geheim sein?

Nur ein kurzer Gedanke im Nachgang oder als Begleitung zur Blocher-BaZ-Affäre: Sollte es ein Recht auf geheimen Besitz geben? D.h. sollte es Möglichkeiten geben, mit denen man verschleiern kann, was einem gehört?

Bevor ich die Frage kurz erörtere, eine Replik auf einen Einwand: Ich will damit nicht sagen, die BaZ oder Teile der BaZ hätten Blocher gehört. Darum geht es mir nicht. Aber offenbar gab es in dem Fall Unklarheit darüber, wem die BaZ überhaupt gehört oder wer jemandem einen Kredit für den Erwerb der BaZ gegeben hat. (Ebenso würde es mich interessieren, woher Roger Köppel den Kredit bekam, um die Weltwoche zu kaufen, siehe dieses pdf.)

Zunächst einmal ist ist Eigentum und Besitz dasselbe – mir gehört das, worauf ich sitze, was bei mir ist und was ich kontrollieren kann. Auf einem Spielplatz sieht man schon ein etwas differenzierteres Modell: Zwar dürfen alle Kinder im Normalfall mit allen Spielsachen spielen, die vorhanden sind – doch nehmen am Schluss alle die mit nach Hause, an denen sie Eigentumsrechte geltend machen können. Wie können sie das? Indem sie sie beschriften. Eigentum ist markiert. Es wäre sinnlos, Eigentum nicht öffentlich als solches erkennbar zu machen, weil man es sonst verlieren könnte.

Monopoly, Flickr: Mike_fleming, CC BY 2.0

Wenn ich mir nun überlege, wie ich Eigentum von mir so erscheinen lassen könnte, dass der Öffentlichkeit unklar ist, ob mir etwas gehört oder nicht, komme ich in eine gewisse Verlegenheit. Ich wüsste einerseits nicht, weshalb ich das möchte – andererseits kann ich mir nicht genau vorstellen, wie ich das machen müsste. Ich müsste etwas z.B. verleihen und den Leihenden anweisen, Eigentumsrechte vorzugeben. Die Überlegung erscheint mir absurd.

Andererseits könnte man sich auf die Privatsphäre berufen. Das Recht auf Privatsphäre ist als Freiheitsrecht gegenüber dem Staat ein Menschenrecht. Art. 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Die Frage stellt sich nun, ob zu meinem »Privatleben« auch mein »Privatbesitz« gehört. Letztlich verstößt die Deklarationspflicht von Vermögenswerten bei der Steuererklärung nicht gegen Menschenrechte. Die Privatsphäre lässt sich so interpretieren, dass Eigentumsverhältnisse nicht darunter fallen.

Mein Fazit wäre also, dass das Konzept des Eigentums direkt mit der öffentlichen Information über Eigentumsverhältnisse verbunden sein soll. Es gibt für mich keinen Grund, zu verschleiern, was einem gehört – angenommen, man lebt in einem Staat, welchen Eigentumsrechte schützt

 

Nachtrag zum Tag der Menschenrechte

In der NZZ wird der Club Helvétique unter die Lupe genommen:

Dazu zwei Anmerkungen:

  1. Der Schluss ist rührend: Ich stelle mir den armen Roger Köppel vor, wie er beim Central leicht fröstelnd Unterschriften für die Ausschaffungsinitiative sammelt und sich so auf die heiße Schoggi im Sprüngli freut…
  2. Toni Brunner spricht von einem Konflikt zwischen „Volks- und Menschenrechten“. Er präsentiert das Thema, als führe eine Stärkung der Menschenrechte zu einer Schwächung der Rechte der Menschen in der Schweiz. Tatsächlich besteht „das Volk“ erstaunlicherweise auch aus Menschen, die von Menschenrechten profitieren, sie aber niemandem mehr absprechen darf. Wer aber auf demokratischem Weg anderen Menschen Menschenrechte wegnehmen will, verdient es nicht, sich in der NZZ über Demokratie auszulassen – weil er offenbar nicht versteht, welche Gefahren ein „Volksabsolutismus“ mit sich bringt.